

Informationen zur Zukunft der IMMAC Group
Die IMMAC Holding AG hat am 29. Oktober 2025 ein Eigenverwaltungsverfahren beantragt. Das vorläufige Verfahren in Eigenverwaltung wurde am 30. Oktober 2025 vom Amtsgericht Hamburg angeordnet. Vorangestellt das Wichtigste für Sie : Betroffen von dieser Entscheidung ist ausschließlich die IMMAC Holding AG. Die IMMAC Immobilienfonds GmbH und einzelne Fondsgesellschaften sind nicht davon betroffen und laufen wie bisher weiter. Warum geht die IMMAC diesen Schritt? Die IMMAC Holdin







