Informationen zur Zukunft der IMMAC Group
- CVM

- 5. Nov.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 8 Stunden
Die IMMAC Holding AG hat am 29. Oktober 2025 ein Eigenverwaltungsverfahren beantragt. Das vorläufige Verfahren in Eigenverwaltung wurde am 30. Oktober 2025 vom Amtsgericht Hamburg angeordnet.
Vorangestellt das Wichtigste für Sie: Betroffen von dieser Entscheidung ist ausschließlich die IMMAC Holding AG. Die IMMAC Immobilienfonds GmbH und einzelne Fondsgesellschaften sind nicht davon betroffen und laufen wie bisher weiter.
Warum geht die IMMAC diesen Schritt?
Die IMMAC Holding AG ist in Folge multipler Einflüsse zunehmend wirtschaftlich unter Druck geraten und zuletzt nicht mehr in der Lage neue Bauvorhaben zu starten und neue Fondsprojekte, in dem von IMMAC benötigten Umfang, zu realisieren.
Rückläufige Nachfrage auf dem Kapitalanlagemarkt aufgrund der ganzeinheitlichen Marktverunsicherung, nachhaltig hohe Baukosten, Verteuerung von Krediten und Wegfall von KfW-Förderungen, Zinswende, und die daraus entstandenen Auswirkungen, Projekte, die vor der Zinswende gekauften oder gebaut worden sind, nicht mehr rentabel bzw. finanzierbar umzusetzen, seien als wesentliche Gründe genannt.
Mit diesem Schritt und der nunmehr angeordneten Verfahrensform der vorl. Eigenverwaltung stellt IMMAC sicher, dass das Unternehmen selbstbestimmt saniert und für die Zukunft tragfähig aufgestellt werden kann.
IMMAC ist es ganz wichtig, alle Anleger und Partner so transparent wie möglich mitzunehmen und regelmäßig über den Stand des Verfahrens, die nächsten Schritte und die Auswirkungen zu informieren.
Der Vorstand der IMMAC Holding AG arbeitet eng mit einem Team der auf Restrukturierungen spezialisierten Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte rund um Dr. Rainer Eckert und Andreas Romey zusammen. Sie werden im Verfahren die Funktion der Generalhandlungsbevollmächtigten übernehmen.
Zudem wurde mit Patrick G. Weber ein Sanierungsfachmann zusätzlich in den Vorstand bestellt. Patrick G. Weber verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Führung und Begleitung von Unternehmen in Sondersituation und wird den Vorstand neben Mechthild Mösenfechtel und Christopher Dill um diese Expertise ergänzen. Das Verfahren wird zudem durch den gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter Stefan Denkhaus aus der Hamburger Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern mbB begleitet und beaufsichtigt.
Ziel des Verfahrens ist die geordnete und selbstbestimmte Sanierung des Unternehmens. Der Vorstand arbeitet hierfür gemeinsam mit Sanierungsexperte Patrick G. Weber sowie der auf Restrukturierung spezialisierten Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte. Bis Ende April 2026 soll ein tragfähiger Sanierungsplan vorliegen. Wichtig ist: Zum Zeitpunkt des Antrags war die IMMAC nicht zahlungsunfähig. Ihre gewohnten Ansprechpartner bei der HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH stehen Ihnen unverändert zur Verfügung.








Kommentare